Eva Schmidt Ergotherapie Logo
Eva Schmidt | Ergotherapie

Organisatorisches

Alle wichtigen Informationen zu Verordnung, Kosten und Ablauf der Therapie.

Verordnung

Um Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Zuweisung) für Ergotherapie. Auf der Verordnung muss neben Ihren persönlichen Daten und der medizinischen Diagnose die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten angeführt sein. Zum Beispiel: 10x Ergotherapie à 45 Minuten

Kostenrückerstattung

Als Wahltherapeutin habe ich keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie können aber bei Ihrer Krankenkassa um Kostenrückerstattung ansuchen. Dafür reichen Sie nach Erhalt der Honorarnote diese mit der Zahlungsbestätigung und der Verordnung bei Ihrer Krankenkassa ein. Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer Versicherung ab.

Absage eines vereinbarten Termins

Wenn Sie einen Therapietermin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin Bescheid zu geben. Wenn die Absage nicht rechtzeitig erfolgt, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Dieser wird bei nicht wahrgenommenem Termin nicht von der Krankenkassa rückerstattet.

Weg zur Ergotherapie und ergotherapeutischer Prozess

Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular einen Termin mit mir. In der ersten Therapieeinheit erhebe ich in einem ausführlichen Erstgespräch und bei der Erstbefundung Ihre Anliegen und Wünsche an die Ergotherapie. Dies bietet die Grundlage für eine gemeinsame und individuelle Zielformulierung und für die Therapieplanung. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Verordnung und, wenn vorhanden, relevante Befunde mit.

Tarife

ab 1. Jänner 2026

30 Minuten Ergotherapie70€
45 Minuten Ergotherapie85€

Termin vereinbaren

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie mich gerne!

Zum Kontaktformular